Termin: 12.10.2023, 09:00-16:00 Uhr
Ort: Mühlenhotel Halle-Leipzig, An der Windmühle 1, 06188 Landsberg
Mit seinem Beschluss 2022 hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur Verfügung zu stellen, über das die Arbeitszeit der Mitarbeitenden aufgezeichnet wird. An dieser Stell ergeben sich auch für den Betriebsrat Möglichkeiten zur Mitgestaltung, denn dieser hat umfangreiche Mitbestimmungsrechte und Schutzpflichten in Bezug auf Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung. Als Input für passgenaue Regelungen in Eurem Betrieb bietet dieses Seminar die folgenden Themen:
- Grundlagen des Arbeitszeitrechts (ArbZG, europäische Richtlinien, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen)
- Erfassung von Arbeitszeit – die geltende Rechtslage über EuGH, Urteil vom 14. Mai 2019 bis zum BAG, Beschluss vom 13. September 2022
- Referentenentwurf des BMAS vom 18. April 2023
- Aufgaben und Mitbestimmung des Betriebsrats, insbesondere nach § 87 Abs. 1, Nr. 6 BetrVG
- Gestaltungsmöglichkeiten in Betriebsvereinbarungen
- Rechtsschutz des Betriebsrats im Konfliktfall
Zeit:
Zweitägiges Betriebsratsseminar vom 12. bis 13.10.2023 jeweils von 9 bis 16 Uhr.
Freistellung:
Für die Teilnahme ist eine Freistellung gemäß § 37.6 BetrVG, § 45 PersVG LSA oder § 54 Abs. 1 BPersVG mit einem ordnungsgemäßen Beschluss des Gremiums sowie einer rechtzeitigen Mitteilung an den Arbeitgeber möglich. Die anfallenden Kosten werden dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt.
Kosten:
- Teilnahmebeitrag: 685,00 € zzgl. Mwst. (Seminargebühr + Tagungspauschale)
- Übernachtung: 100,00 € zzgl. Mwst. (1 Übernachtung + Abendessen/Frühstück)
Unterlagen für die Anmeldung:
- Anmeldeformular
- Kostenübernahmeerklärung ArbZG
- Beschlussvorlage
- Flyer Arbeitszeiterfassung rechtssicher gestalten
Ansprechpartner*in:
Frau Henrike Busch (henrike.busch@aul-lsa.de)
Anmeldefrist:
13. September 2023